An der Costa Blanca kaufen, ohne die Schulden anderer zu übernehmen

Was Sie beim Kauf in Ihrem Heimatland gelernt haben, hilft hier nicht. Der Notar vertritt nicht Ihre Interessen, die Schulden des Verkäufers bleiben an der Immobilie hängen, und es gibt Steuern von ihm, die am Ende Sie zahlen. Das sehen wir uns an, bevor Sie unterschreiben.

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1. Was kostet die Immobilie?

€
50.000 €> 1.000.000 €

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2. Was sollen wir übernehmen?

3. Sollen wir für Sie zahlen? (optional)

Standardmäßig läuft Ihr Geld nicht über uns: Sie zahlen jede Stelle direkt. Nur wenn Sie es hier wünschen, übernehmen wir die Zahlungen aus einem Kostenvorschuss auf einem Mandantenkonto, das von unserem eigenen getrennt ist, und jede Zahlung wird belegt.

Unser Honorar

955,90 €inkl. MwSt.

Das zahlen Sie zusätzlich

Das geht nicht an uns: Sie zahlen es selbst an die jeweilige Stelle, es sei denn, Sie bitten uns in Schritt 3, die Zahlung für Sie zu übernehmen.

Grunderwerbsteuer (ITP)
22.500 €
Notar
nach Gebührenordnung
Grundbuch
nach Gebührenordnung

Die Steuer ist eine Schätzung nach den Sätzen der Comunitat Valenciana (Ley 5/2025): 9 % oder 11 % auf den gesamten Betrag, wenn dieser 1.000.000 € übersteigt. Sie kann niedriger ausfallen, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – etwa wegen Ihres Alters oder als familia numerosa (in Spanien anerkannte kinderreiche Familie). Vor der Unterschrift rechnen wir sie Ihnen genau aus.

Fragen Sie, bevor Sie entscheidenFür den Preis fragen wir keinerlei Daten ab.

Erst prüfen, dann beauftragen

An dieser Küste gab es Fälle von Leuten, die sich als Abogado (spanischer Anwalt) ausgaben, ohne einer zu sein. Die Überprüfung ist kostenlos und dauert eine Minute: Prüfen Sie uns – und prüfen Sie jeden anderen genauso.

Zugelassen und praktizierend

Eloy Becerra Daly, Nr. 108020 im Colegio de la Abogacía de Madrid, der Anwaltskammer Madrid. Das Verzeichnis ist öffentlich.

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Berufshaftpflicht

Kollektivpolice des Colegio de la Abogacía de Madrid (ICAM) bei CASER: 330.000 € je Schadensfall. Wenn ein Fehler passiert, steht ein Versicherer dahinter.

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Der Notar ist nicht Ihr Abogado (spanischer Anwalt)

Der Notar beurkundet, was Sie unterschreiben, holt die nota simple beim Registro de la Propiedad, dem spanischen Grundbuchamt, ein und liest Ihnen die eingetragenen Lasten vor. Damit endet seine Aufgabe. Er prüft nicht, ob das Eingetragene stimmt, er sieht sich das Haus nicht an, er verhandelt den Preis nicht und fordert nichts vom Verkäufer: Er ist von Gesetzes wegen unparteiisch. Ihre Interessen muss ein anderer vertreten.

Die Schulden bleiben am Haus

Hier bleibt die Schuld nicht bei dem, der sie gemacht hat: Sie bleibt an der Immobilie. Nach Artikel 9 der Ley de Propiedad Horizontal, des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes, kann die Eigentümergemeinschaft auf Ihre Wohnung zugreifen – für den fälligen Teil des Jahres, in dem Sie kaufen, und für die drei vorangegangenen Kalenderjahre. Unbezahlte IBI, die spanische Grundsteuer, und eingetragene Hypotheken gehen ebenfalls mit ihr über.

Was wir prüfen, Punkt für Punkt

Das ist kein kurzer Blick in der Woche der Unterschrift. Jeder Punkt wird schriftlich bei der Stelle angefordert, die ihn ausstellt: Grundbuchamt, Gemeinde, Hausverwaltung, Catastro, das spanische Liegenschaftskataster. Und er wird mit dem abgeglichen, was der Verkäufer erzählt. Passt etwas nicht zusammen, wissen Sie es, bevor Sie Geld einsetzen, und nicht erst beim Notar.

  • Aktuelle nota simple, der Auszug aus dem Registro de la Propiedad: wem die Immobilie wirklich gehört, was verkauft wird und mit welcher eingetragenen Fläche.
  • Lasten: Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten, steuerliche Haftungsvermerke und Rücktrittsvorbehalte, die noch auf dem Grundstück liegen.
  • Zweitbezug: In der Comunitat Valenciana wird er mit einer declaración responsable, einer Eigenerklärung gegenüber der Gemeinde, nachgewiesen, nicht mit der cédula de habitabilidad, der Wohnbarkeitsbescheinigung. Nennt man sie Ihnen so, ist es dasselbe Verfahren.
  • Bescheinigung über Schulden bei der Eigentümergemeinschaft: Sie legt der Verkäufer vor, und ohne sie beurkundet der Notar nicht, es sei denn, Sie befreien ihn davon. Befreien Sie ihn nicht. Und sehen Sie sich die bereits beschlossenen, aber noch nicht gezahlten Umlagen an.
  • Die letzten Zahlungsbelege für IBI, die Grundsteuer, und für die Müllgebühr, und ob auf der Immobilie ein Haftungsvermerk wegen unbezahlter IBI aus früheren Jahren liegt.
  • Bau oder Anbau ohne Genehmigung: Pools, Einhausungen und Nebengebäude, die weder im Grundbuch noch bei der Gemeinde verzeichnet sind.
  • Catastro gegen Registro: Fläche, Katasterreferenz und Grenzen. Wenn sie nicht übereinstimmen, wird das vor der Unterschrift geregelt, nicht danach.
  • Bewohner und Mieter: Ein laufender Wohnraummietvertrag geht mit dem Haus über. Sie treten für seine ersten fünf Jahre in ihn ein, sieben, wenn der Vermieter ein Unternehmen war, auch wenn er nicht eingetragen ist.

So läuft es ab

Drei Schritte. Jeden davon können Sie auch einzeln beauftragen; alle drei zusammen sind immer günstiger.

01

Wir prüfen die Immobilie

Wem die Immobilie wirklich gehört, welche Schulden oder Lasten auf ihr liegen und ob sie verkauft werden darf. Sie bekommen das schriftlich, mit unserer Empfehlung.

484 €inkl. MwSt.

02

Wir reichen Ihre Steuererklärungen ein

Wir erstellen die Steuererklärungen und reichen sie selbst beim spanischen Finanzamt und bei der Gemeinde ein. Ohne Umweg über eine Gestoría, das spanische Verwaltungsbüro.

193,60 €inkl. MwSt.

03

Wir tragen die Immobilie auf Ihren Namen ein

Wir bringen die Urkunde zum Registro de la Propiedad, dem spanischen Grundbuchamt, und erledigen alles, was das Amt verlangt. Bis die Immobilie eingetragen ist.

133,10 €inkl. MwSt.

Alle drei zusammen: 750,20 €

Immer günstiger als einzeln beauftragt.

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Preise für Immobilien bis 150.000 €. Darüber steigen sie stufenweise, und der Rechner nennt Ihnen den genauen Betrag, bevor Sie irgendetwas beauftragen.

Das sollten Sie vor der Unterschrift wissen

Wenn der Verkäufer nicht in Spanien lebt, müssen Sie 3 % einbehalten

Das ist Ihre Pflicht, nicht seine: Sie behalten 3 % des Kaufpreises ein und zahlen diesen Betrag innerhalb des Folgemonats an das spanische Finanzamt. Geschieht das nicht, bleibt diese Schuld auf der Immobilie liegen, die Sie gerade gekauft haben.

Kein Kleingedrucktes, kein Aufpreis: Es ist inbegriffen und wir reichen die Erklärung für Sie ein. Wir sagen das hier, weil viele es erst nach der Unterschrift erfahren.

Die tatsächlichen Fristen

Einbehalt von 3 %
1 Monat
Grunderwerbsteuer (ITP)
30 Tage
Plusvalía municipal
30 Tage

Wir sind bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) zur Einreichung zugelassen: Wir reichen direkt ein.

Was Sie sich jetzt fragen

Zwei fremde Steuern, die man von Ihnen fordert

Wenn der Verkäufer nicht in Spanien ansässig ist, behalten Sie 3 % des Kaufpreises ein und führen sie mit dem modelo 211 innerhalb eines Monats ab. Tun Sie das nicht, haftet das Haus dafür. Und ist er zusätzlich eine natürliche Person, sind Sie bei der plusvalía municipal, der kommunalen Wertzuwachssteuer, Steuersubstitut: Sie zahlen an die Gemeinde und holen es sich danach von ihm zurück.

Bevor Sie die Reservierung unterschreiben

Arras penitenciales, Reugeld: Man kann zurücktreten und zahlt dafür den vereinbarten Preis. Confirmatorias, bestätigende Anzahlung: Der Vertrag steht bereits, und man kann Sie zum Kauf zwingen. Penales, Strafanzahlung: Dazu kommt eine vereinbarte Strafe. Sagt das Papier es nicht klar und ohne Zweifel, behandeln die Gerichte es als confirmatorias. Und für dieses Geld gilt: Es muss festgehalten werden, wo es bleibt und wofür.

Kaufen, ohne zu reisen

Das geht. Sie brauchen eine NIE, die spanische Ausländeridentifikationsnummer, und eine notarielle Vollmacht mit ausdrücklichen Befugnissen für genau diesen Kauf, begrenzt auf diese Immobilie. Sie wird vor einem Notar in Ihrem Land erteilt, mit Apostille und beeidigter Übersetzung, oder beim spanischen Konsulat. Eine Generalvollmacht für alles ist nicht nötig: Unterschreiben Sie sie nicht.

Sagen Sie uns, was Sie kaufen wollen

Sagen Sie uns, wo die Immobilie liegt, über welchen Preis gesprochen wurde und ob der Verkäufer außerhalb Spaniens lebt. Wir sagen Ihnen schriftlich, was Sie alles kosten wird und was in Ihrem Fall zu prüfen ist, bevor Sie irgendetwas zahlen.

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Beim Verkaufen lauert anderes

Wenn Sie verkaufen und nicht in Spanien ansässig sind, behält der Käufer 3 % ein und haftet, wenn Sie eine natürliche Person sind, für die plusvalía municipal. Diese 3 % sind nicht Ihre Steuer: Sie rechnen sie mit dem modelo 210 ab, und das Finanzamt erstattet Ihnen, was zu viel war. Das erklären wir auf der Verkaufsseite.

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